Hier finden Sie Erklärungen zu Begriffen aus der Finanzwelt. Von A wie ABC-Analyse bis Z wie Zinsen. Besuchen Sie unser Anlageberaterportal unter www.anlageberater.at und erhalten Sie Informationen aus der Finanzwelt. Unser Steuerberaterportal www.steuerberater.at bietet viele Informationen für Steuerberater, Steuerzahler und Steuersparer und Tipps und Tricks zum Steuersparen.

Finanzlexikon: kaufvertrag

kaufvertrag

Der Kaufvertrag ist nach deutschem Schuldrecht ein Vertrag, durch die eine Vertragspartei (Verkäufer) zur Übereignung und Übergabe der Kaufsache und die andere Vertragspartei (Käufer) zur Bezahlung des Kaufpreises und zur Abnahme der Kaufsache verpflichtet. Diese Pflichten ergeben sich aus § 433 BGB. Kaufgegenstand können bewegliche und unbewegliche Sachen und Rechte sein. Auch ist es möglich, Kaufverträge über Sach- und Rechtsgesamtheiten (z.B. ganze Unternehmen) zu schließen.

Ist die Kaufsache mangelhaft, hat sie also nicht die von den Vertragsparteien vereinbarten Eigenschaften oder weicht im Falle fehlender Vereinbarung hierüber die tatsächliche Beschaffenheit von der üblichen Beschaffenheit ab, so hat der Käufer dem Verkäufer Gelegenheit zu geben, den Mangel der Kaufsache durch Reparatur oder Ersatzlieferung zu beheben. Scheitert dieser Versuch der Nacherfüllung so kann der Käufer entweder vom Vertrag zurücktreten oder Minderung des Kaufpreises verlangen.

Die Finanz-Informationen basieren auf der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation.